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ProScience

Klare für diesen -Beitrag von Prof. Charlotte Schmitt-Leonardy:

So viele Absätze, die das von erbärmlich vielen Medien gepushte rechte Märchen des politischen Prozesses widerlegen.

Teaser:

"Indikator dafür, dass der Rechtsstaat hier nicht zuletzt durch das Gleichheitsprinzip verteidigt wird – „la loi est la même pour tout le monde“ – sind die Präzedenzfälle der letzten zehn Jahre. Auch führenden Politikern wie Alain Juppé oder François 1/n

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Fillon haben Gerichte das passive Wahlrecht entzogen – mit gravierenden Folgen für ihre politischen Karrieren. Art. 19 Abs. 1 b der Loi Sapin II gilt nun eben auch für Marine Le Pen – konsequente Rechtsanwendung auf jemanden, der sich bekanntermaßen immer über eine zu lasche Justiz beklagt hat. Davon will sie aber nun nichts mehr wissen [...]."

"Geboten sind auch kluge Strategien im Umgang mit Narrativen, die den Rechtsstaat unterminieren. Aber so schwer ist es auch nicht. Fangen wir also

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damit an zu erklären, dass hier allgemeingültiges Recht auf eine Politikerin angewandt wurde, die ihr Amt missbraucht und Millionenschaden angerichtet hat. Und beruhigen wir uns: Hier hat die Justiz nicht den „politischen Tod“ einer zukünftigen Präsidentschaftskandidatin zu verantworten – es war ein (leicht vermeidbarer) Freitod."

👏 👏 👏

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Verfassungsblog · Der Staat gegen Marine Le Pen?